Ruhestands-Visum
Ruhestands-Visum für das Königreich Thailand
Was Sie über das thailändische Visum für den Ruhestand wissen müssen:
Thailand Retirement visa ist der populäre Begriff für „Extension of Stay Based on Retirement". Es ist eine Verlängerung eines Non-Immigrant O Visa oder Non-Immigrant OA Visa.
Das Visum kann entweder für eine einmalige Einreise oder für mehrere Einreisen gültig sein.
Es handelt sich um ein Langzeitvisum für das Königreich Thailand, das den Inhaber zu einem ununterbrochenen Aufenthalt von einem Jahr in Thailand berechtigt.
Qualifikationen
Der Bewerber muss mindestens 50 Jahre alt sein
Muss alle finanziellen Anforderungen erfüllen
Kaution von 800.000 THB auf einem thailändischen Bankkonto für 2 Monate vor der Beantragung des Visums
Monatliches Einkommen von 65.000 THB
Kombination aus Kaution und Jahreseinkommen mit insgesamt 800.000 THB
Als Belege gelten folgende:
Ein aktualisiertes Bankbuch oder Sparbuch mit einer Bankbestätigung, aus dem hervorgeht, dass das Geld seit mindestens zwei Monaten aus einer ausländischen Quelle auf dem Konto eingezahlt wurde.
Bei Renten- und Einkommensbescheinigung ein Schreiben Ihrer Botschaft in Thailand, in dem Ihr monatliches Einkommen bestätigt wird;
Falls Ihre Botschaft keine Renten- und Einkommensbescheinigung ausstellt, müssen Sie einen Kontoauszug vorlegen, der eine regelmäßige Einzahlung von 65.000 Baht auf ein thailändisches Bankkonto bescheinigt.
Das Merkblatt für die Ausstellung von Renten- und Einkommensbescheinigungen
zur Vorlage bei der thailändischen Immigration finden Sie hier.
Weitere, ggf. vorzulegende Unterlagen:*
Polizeiliches Führungszeugnis
Ärztliche Bescheinigung
* Diese sind normalerweise nicht erforderlich, wenn der Visumantrag innerhalb Thailands eingereicht wird. In seltenen Fällen kann ein Beamter der thailändischen Botschaft oder des thailändischen Konsulats sie jedoch vor der Ausstellung des Visums anfordern.
Antragsverfahren für ein Ruhestandsvisum
Der Antrag auf ein thailändisches Ruhestandsvisum kann entweder in Ihrem Wohnsitzland oder in Thailand bearbeitet werden.
Alle oben genannten erforderlichen Dokumente müssen bei der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Konsulat in Ihrem Land eingereicht werden.
Beantragung des Non-Immigrant OA-Visums in Ihrem Heimatland:
Alle oben genannten erforderlichen Dokumente müssen bei der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Konsulat in Ihrem Land eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass möglicherweise nicht alle thailändischen Botschaften oder Konsulate in Ihrem Land diese Art von Visum ausstellen können.
Hinweis: Für die Beantragung des Nichteinwanderungs – OA-Visums sind ein polizeiliches Führungszeugnis, ein ärztliches Attest und eine jährliche Krankenversicherung erforderlich.
Beantragung des Nichteinwanderungsvisums O und Verlängerung in Thailand:
Es ist erforderlich, dass Sie vor der Beantragung eines Ruhestandsvisums in Thailand bei der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Konsulat in Ihrem Heimatland ein 60-tägiges Nichteinwanderungsvisum beantragen.
Der Ausländer mit einem Visum, Befreiungsstempel oder einem Touristenvisum kann dennoch ein Ruhestandsvisum beantragen, sofern der Ausländer bereits die Anforderungen für das O-Visum für Nichteinwanderer und für die Anträge auf Visumverlängerung um ein Jahr erfüllt hat. Dies kann bei der Einwanderungsbehörde in Thailand erfolgen.
90-Tage-Reporting
Inhaber eines Ruhestandsvisums müssen der Einwanderungsbehörde alle 90 Tage ihre aktuelle Wohnadresse mitteilen. Dies kann entweder per Post oder durch einen persönlichen Besuch bei der Einwanderungsbehörde erfolgen. Sie können auch die Dienste eines Vertreters in Anspruch nehmen, der dies in Ihrem Namen durch eine Vollmacht erledigt.